- Branchenindividuelle Rating-Modelle
- VR-Firmenkundenschnellrating
- Vier-Augen-Bewertung
Basel III & Rating
Transparentes und faires Rating-Verfahren
Ein gutes Rating Ihres Unternehmens hat positive Auswirkungen auf Ihre Kreditkonditionen. Rating-Verfahren zur Kreditvergabe und -überwachung gibt es schon lange. Bereits mit Basel II sind 2007 europaweit einheitliche Anforderungen definiert worden. Sie profitieren dadurch von einer fairen und transparenten Ermittlung Ihrer Kreditkonditionen.
Rating als Grundlage für faire Kreditvergabe
Eine faire Kreditvergabe braucht nachvollziehbare Kriterien. Wir bewerten Ihr Unternehmen nach einem standardisierten Rating-Verfahren und analysieren damit geschäftliche Chancen und Risiken. Das Rating-Ergebnis entscheidet über die möglichen Konditionen für Ihren Kredit. Das Rating-Verfahren ist dabei je nach Branche und Unternehmensgröße unterschiedlich, damit für Ihr Unternehmen auch wirklich maßgeschneiderte Richtlinien gelten.
Richtlinien für Banken
Die Richtlinien "Basel I", "Basel II" und "Basel III" regeln für Kreditinstitute die Anforderungen an das Eigenkapital. Je nach Ausfallrisiko muss die Bank einen Kredit entsprechend mit Eigenmitteln unterlegen können. Das hat direkte Auswirkungen auf die Konditionen für Ihren Kredit. Das Verfahren zur Einschätzung des Ausfallrisikos des Kredits ist das Rating für Unternehmen. Auch hier gibt es Vorschriften, wie dieses gestaltet sein muss. Mit dem VR-Rating bieten wir ein bewährtes und den Vorgaben entsprechendes Rating an.
Faires Rating-Verfahren
- Standardisiertes Verfahren: Das Rating erfasst standardisiert Faktoren rund um das Unternehmen.
- Vier-Augen-Prinzip: Zwei Bankberater bewerten Ihr Unternehmen unabhängig voneinander.
- Unternehmensspezifisch: Je nach Branche und Unternehmensgröße gibt es unterschiedliche Bewertungskriterien.
EU-Richtlinie für Banken
Wenn Kredite mit hohem Risiko nicht durch ausreichend Eigenkapital der Bank abgesichert sind, kann es passieren, dass die Bank selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. So kamen in der Vergangenheit Banken in Not, die zu viele "notleidende Kredite" in ihrer Bilanz hatten. Sie konnten sich nicht mehr aus eigener Kraft stabilisieren und mussten durch staatliche Mittel gerettet werden. Die Europäische Union hat deshalb eine Richtlinie für Eigenkapitalanforderungen bei Kreditinstituten erlassen und sie nach den Erfahrungen mit der Finanzkrise noch einmal durch neue Bestimmungen ergänzt.
Basel I, II und III
- Basel I: Bereits in den 1980er-Jahren wurden vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Vorschläge zu Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute erarbeitet. Sie sahen vor, dass Banken mindestens 8 Prozent Eigenkapital halten müssen.
- Basel II: Auf Basel I aufbauend wurden die Regelungen konkretisiert. So sollte sich das geforderte Eigenkapital, mit dem die Bank einen Kredit unterlegen muss, noch stärker am tatsächlichen Risiko orientieren. Auf diesen Regeln basiert die EU-Richtlinie von 2007. Ziel von Basel II war es unter anderem, die Risiken auch in den Zinsen einzupreisen.
- Basel III: Das Basler Gremium hat nach den Erfahrungen mit der Finanzkrise neue Vorschläge erarbeitet. Sie richten den Fokus verstärkt auf die Definition von Eigenkapital. Banken müssen demnach ihre Eigenkapitalquote sukzessive erhöhen. Zwischen 2016 und 2019 müssen sie einen Kapitalpuffer von zusätzlich 2,5 Prozent anlegen. Auch die Mindestkernkapitalquote steigt von 4,5 Prozent (2013) auf 6 Prozent. Dieses Ziel muss bereits 2015 erreicht sein.
Mindestkapitalanforderungen nach Basel III
Mit der Einführung der "Basel-III-Regeln", die seit 2013 bis 2019 schrittweise umgesetzt werden, müssen Kreditinstitute höhere Eigenkapitalanforderungen als bisher erfüllen. Die strengeren Regeln sollen bewirken, dass Kreditinstitute sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können.
Übersicht über die Mindestkapitalanforderungen
2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Hartes Kernkapital | 3,5% | 4,0% | 4,5% | 4,5% | 4,5% | 4,5% | 4,5% |
Kapitalerhaltungspuffer | - | - | - | 0,625% | 1,25% | 1,875% | 2,5% |
Hartes Kernkapital gesamt | 3,5% | 4,0% | 4,5% | 5,125% | 5,75% | 6,375% | 7,0% |
Abzüge vom harten Kernkapital | - | 20 | 40 | 60 | 80 | 100 | 100 |
Mindestkernkapitalquote | 4,5% | 5,5% | 6,0% | 6,0% | 6,0% | 6,0% | 6,0% |
Gesamte Eigenkapitalquote (inkl. Ergänzungskapital) | 8,0% | 8,0% | 8,0% | 8,0% | 8,0% | 8,0% | 8,0% |
Gesamte Eigenkapitalquote plus Risikopuffer | 8,0% | 8,0% | 8,0% | 8,625% | 9,25% | 9,875% | 10,5% |
Das Rating-Verfahren im Detail
Ein international operierendes Unternehmen verfolgt natürlich andere Geschäftsziele als ein lokales Dienstleistungsunternehmen. Das VR-Rating umfasst deshalb mehrere Rating-Modelle. Diese berücksichtigen die Besonderheiten der jeweiligen Zielgruppen.
Überblick über Rating-Modelle für Firmenkunden
Gewerbekunden/ Freiberufler | Gewerbetreibende bis 500.000 EUR Umsatz, Freiberufler ohne Umsatzgrenze |
Mittelstand | Unternehmen bis 6 Mio. EUR Umsatz |
Oberer Mittelstand | Unternehmen bis 1 Mrd. EUR Umsatz |
Großkunden |
Unternehmen über 1 Mrd. EUR Umsatz |
Non-for-Profit-Organisationen | Nicht gewinnorientierte Unternehmen |
Existenzgründer | Derzeit gibt es noch kein eigenes Modell für Existenzgründer. |
Agrar | Für Unternehmen, die ihren Umsatz überwiegend im landwirtschaftlichen Bereich erzielen |
VR-Firmenkundenschnellrating | Automatisiertes Verfahren für alle Firmenkunden und gewerblichen Kunden unterhalb einer bankenindividuell wählbaren Anwendungsgrenze in Abhängigkeit von der Gesamtbewilligung |
Kriterien für das Rating von Unternehmen
Beim Rating von Unternehmen ermittelt die Bank anhand von Kennzahlen und Qualitätskriterien die entsprechende Rating-Klasse. Diese besagt, wie hoch die Bank das Ausfallrisiko einschätzt, also mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Grundlage für die Bewertung sind unter anderem die Geschäftsunterlagen, die Sie mit Ihrem Kreditantrag einreichen.
Ausnahmeregelung für die Rating-Note
In Ausnahmefällen – und nur innerhalb von festgelegten Grenzen – kann Ihr Berater von der ermittelten Bonitätseinstufung abweichen. Dieses Verfahren wird als "Override" bezeichnet. Möglich ist diese Anpassung bei allen oben genannten Rating-Modellen für Firmenkunden, mit Ausnahme des VR-Firmenkundenschnellratings.
Bewertung der Geschäftszahlen mittelständischer Unternehmen
Als mittelständischer Unternehmer reichen Sie mit Ihrem Kreditantrag auch Geschäftszahlen ein. Ihr Berater analysiert diese quantitativen Kriterien anhand der beiden letzten Jahresabschlüsse und bewertet mithilfe eines Kennzahlenkatalogs die Ertrags- und Finanzkraft Ihres Unternehmens. Auch Ihr Privatvermögen kann in dieser Bewertung eine Rolle spielen. Die quantitativen Faktoren des Rating-Verfahrens bilden etwa 60 Prozent des Ergebnisses.
Weitere 40 Prozent ergeben sich aus der Beurteilung qualitativer Kriterien, die mit Hilfe eines Fragebogens ermittelt werden. Folgende Bereiche spielen hier eine Rolle:
- Jahresabschluss,
- betriebswirtschaftliche Auswertungen,
- Kontoführung,
- Markt,
- Planung,
- Unternehmen und Management.
Rating-Verfahren bei Gewerbetreibenden
Als Gewerbetreibender reichen Sie mit Ihrem Kreditantrag aktuelle Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen ein. Sie dienen Ihrer Bank als quantitative Grundlage für die Bewertung des Kreditrisikos im Rating-Verfahren. Auch Ihr Privatvermögen und bestehende Verbindlichkeiten spielen bei dieser Beurteilung eine Rolle. Außerdem fließen als quantitative Bewertungsmaßstäbe Angaben zu Ihrer Geschäftsführung und Planung sowie betriebswirtschaftliche Überlegungen in die Bewertung mit ein.
So läuft das Rating für Unternehmen ab
Um ein sicheres und faires Rating-Verfahren zu gewährleisten, läuft der Prozess stark standardisiert ab.
- Vier-Augen-Prinzip: Zwei Bankberater bewerten Ihr Unternehmen unabhängig voneinander.
- Rating-Klasse: Das Ergebnis ist eine Rating-Klasse, die über Ihre konkreten Kreditkonditionen entscheidet.
- BaFin-Kontrolle: Das Rating-Verfahren wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und analysiert.
Kreditkonditionen: Das Rating zeigt die Ausfallwahrscheinlichkeit
Aus dem Rating-Ergebnis wird die entsprechende Rating-Klasse abgeleitet. Sie zeigt, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit ist, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Zeigt die Rating-Klasse ein hohes Ausfallrisiko an, muss die Bank ausreichend Eigenkapital unterlegen, um für sich selbst das Ausfallrisiko zu kompensieren. In Ihren Kreditkonditionen macht sich dies über höhere Zinsen bemerkbar, da die Kosten für die Gegenfinanzierung für die Bank auch höher sind.
BVR-Masterskala: Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Klassen
Rating-Klasse | Ausfallrate in Prozent |
---|---|
0+ | 0,0 |
0a | 0,01 |
0b | 0,02 |
0c | 0,03 |
0d | 0,04 |
0e | 0,05 |
1a | 0,07 |
1b | 0,10 |
1c | 0,15 |
1d | 0,23 |
1e | 0,35 |
2a | 0,5 |
2b | 0,75 |
2c | 1,1 |
2d | 1,7 |
2e | 2,6 |
3a | 4 |
3b | 6 |
3c | 9 |
3d | 13,5 |
3e | 30 |
4a-4e | 100 |